BGH: Übertragung der Entscheidungsbefugnis bei Uneinigkeit hinsichtlich einer Impfung

Der Bundesgerichtshof hat am 03.05.2017 entschieden, dass bei Uneinigkeit zwischen den Eltern, ob das gemeinsame Kind geimpft werden soll, demjenigen die alleinige Entscheidungsbefugnis zugesprochen werden soll, der die Impfung des Kindes entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institut befürwortet, wenn bei dem Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen.

(BGH Beschluss vom 03.05.2017 Az.: XII ZB 157/16)